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Schlagwort: Unfallversicherung

Falls es wilder wird als geplant: Kurzzeitversicherungen bieten speziellen Schutz für Karnevalsveranstaltungen

Wo wild gefeiert wird, kann auch mal etwas schiefgehen. Für diese tollen Tage gibt es nun spezielle Kurzzeitversicherungen. Foto: djd/HDI/Getty

Wo wild gefeiert wird, kann auch mal etwas schiefgehen. Für diese tollen Tage gibt es nun spezielle Kurzzeitversicherungen.
Foto: djd/HDI/Getty

Alaaf und Helau: Bis Ende Februar 2017 sind in vielen deutschen Städten wieder die Jecken und Narren los. Aber wo wild gefeiert wird, kann auch mal etwas schiefgehen. Ärgerlich ist es etwa, wenn man auf der Party in einer Getränkepfütze ausrutscht. Wenn beim Rosenmontagszug eine Kamelle das Auge trifft – oder der Ellenbogen des euphorischen Tanznachbarn dort landet. Wenn man auf dem Weg zur Feier folgenschwer stürzt, weil sich das Kostüm in den Fahrradspeichen verfangen hat. Mit digitalen Kurzzeit-Versicherungen gibt es dafür nun einen Versicherungsschutz, der speziell auf solche Ereignisse abgestimmt ist.

Schutz für die tollen Tage

“Wenn sich jemand bei karnevalistischen Feiern und Veranstaltungen verletzt, ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. In solchen Fällen tritt eine private Unfallversicherung ein – allerdings hat bei Weitem nicht jeder eine solche Absicherung”, so Dr. Daniel Schulze Lammers, Leiter des Produktmanagements Privat Sach bei der HDI Versicherung AG. Wer seine bestehende Unfallversicherung ergänzen möchte, noch keine private Unfallversicherung hat oder sich nicht langfristig an einen Versicherungsvertrag binden mag, ist mit einer Kurzzeit-Versicherung gut beraten. Der “Tolle-Tage-Schutz” des Hannoveraner Versicherers etwa lässt sich für eine karnevalistische Veranstaltung spontan unter www.hdi.de/tolletageschutz abschließen. Unfälle auf den direkten Wegen von und zu der Veranstaltung sind eingeschlossen. Der Schutz ist zum Wunschtermin aktiv – bei Bedarf sofort. Die Versicherung endet automatisch nach 24 Stunden.

Don’t drink and drive

Bei einem Unfall, der eine dauerhafte Beeinträchtigung zur Folge hat, beträgt die Leistung bis zu 50.000 Euro. Werden unfallbedingte Zahnbehandlungen und Zahnersatz notwendig, trägt der Versicherer die Kosten bis zu 2.000 Euro. Auch Unfälle unter Alkoholeinfluss sind versichert. Beim Führen eines Kfz gilt dies bei einem Blutalkoholgehalt unter 0,5 Promille. Jedoch gilt nicht nur in der närrischen Zeit: Wenn Alkohol im Spiel ist, sollte man Auto oder Motorrad stehen lassen.

Quelle: djd/HDI

Reiserecht: Gut versichert in den Urlaub

(djd/pt). In der Urlaubsvorfreude denkt niemand gern an Diebstahl, Unfälle oder Krankheiten. Doch nur wer sich rechtzeitig um die nötigen Versicherungen kümmert, kann wirklich ruhigen Gewissens in die schönste Zeit des Jahres starten. “Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung kostet nur ein paar Euro und kann immens wichtig werden”, weiß Ralph Michaelsen, Experte beim Portal www.reisen.de. “Wenn eine Reise aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder eines anderen Hindernisses nicht angetreten werden kann, wäre das dafür bezahlte Geld ohne diese Versicherung verloren.”

Auch anfallende Stornokosten können demnach von der Reiserücktrittskosten-Versicherung übernommen werden. “Eine Auslandsreise-Krankenversicherung gehört auf jeden Fall auch in den Koffer”, rät Ralph Michaelsen. Selbst in der Europäischen Union oder in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, sei die “normale” Krankenversicherungskarte nur bei stationären und ambulanten Notfallbehandlungen direkt vor Ort nützlich. Ein teurer Rücktransport müsste ohne die Auslandsreise-Krankenversicherung aber in den meisten Fällen selbst gezahlt werden.

 

Quelle: djd/thx/www.reisen.de

Reisekrankheiten

Ein Urlaub mag ein Urlaub sein, aber nüchtern betrachtet ist es doch nichts weiter als ein Teil des Lebens an sich. Von daher können einem auch im Urlaub gewisse Widrigkeiten wiederfahren, die nicht so angenehm sind.

Zuerst gilt es natürlich, sich über das Reiseziel zu informieren und ob bei Reisen zu bestimmten Impfungen geraten wird, oder ob es sogar Impfungen gibt, die vorgeschrieben sind. Ratsam ist es außerdem, einen bestehenden Impfschutz gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) zu haben.

Aber auch wenn man vorsorgt, kann einem das eine oder andere wiederfahren. Und damit beschäftigen wir uns in diesem Kapitel:

Sie unterscheiden nicht nach Tourist und Nicht-Tourist, im Gegenteil: In manchen Regionen der Erde sind gerade die Touristen gefährdet, sich mit gewissen Dingen anzustecken. Also besser vorsorgen!




Das gleiche gilt natürlich für Unfälle, die im Urlaub genauso wie zu Hause passieren können. Hier ein paar Worte zur Vorbeugung und was man tun kann, wenn’s passiert ist.



Die Europäische Reiseversicherung

Diese Kategorie wird immer wieder durch aktuelle Berichte ergänzt, auch zum Thema “Versicherungsschutz”. Bitte beachten Sie, dass alles, was hier wiedergegeben wird, natürlich nur eine Hilfestellung sein kann. Sollten Sie konkrete medizinische oder versicheruntstechnische Hilfe brauchen, wenden Sie sich dazu an das enstprechende Personal, das Ihre ganz persönliche Situation mit Ihnen besprechen kann.

Reiseversicherungen

Natürlich hofft man immer, dass auch im Urlaub nichts passiert – aber was ist, wenn doch was passiert? Das kann unter Umständen sehr teuer werden. Selbst wenn es sich nur um eine leichte Erkrankung handelt, wegen derer Sie einmal kurz beim Arzt waren, kann es nach dem Urlaub ein Kampf werden, die Arztrechnung von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Falls die Kasse überhaupt etwas ersetzt. Es gibt Versicherungen, die sind notwendig, andere sind optional. Eine kleine Entscheidungshilfe:

Auslandsreisekrankenversicherung

Ein absolutes “Muss”! Wie bereits erwähnt kann eine Erkrankung im Ausland sehr teuer werden, vor allem, wenn ein Rücktransport in die Heimat fällig wird. Ein Flug mit einem Ambulanzflugzeug geht von den Kosten her auf jeden Fall in den fünfstelligen Euro-Bereich. Informieren Sie sich genau, welche Leistungen die Versicherung anbietet. Ideal ist eine Versicherung, die eine internationale Notfall-Hotline anbietet, bei der Sie sich jederzeit erkundigen können oder – wenn es denn passiert ist – einen Notfall melden.

Reiserücktrittskostenversicherung / Reiseabbruchversicherung

Diese ist optional. Sie sollten sich sehr genau informieren, wann die Versicherung einspringt und wann nicht. Generell sollte eine “Reiserücktrittskostenversicherung” einspringen, wenn man aus wichtigen Gründen einen Urlaub nicht antreten kann. Allerdings gab es auch schon Fälle, die nicht anerkannt wurden. So verweigerte eine Versicherung einem Mann eine Zahlung, der seine Reise absagen musste, weil ihm sein Arbeitgeber mit Kündigung drohte, würde er den Urlaub antreten. Der potentielle Verlust des Arbeitsplatzes war in dem Fall offenbar nicht genug, um in Leistung zu treten.
Die “Reiseabbruchversicherung” ist zum Teil eine Ergänzung zur Reisekrankenversicherung, denn Sie erstattet gewisse Kosten, wenn man den Urlaub krankheitsbedingt abbrechen muss. Sie springt aber auch ein, wenn man aufgrund eines Notfalls zurück in die Heimat muss. Von daher ist sie besonders geeignet für Reisende, die damit rechnen müssen, dass ein solcher Notfall eintritt (etwa wenn zu Hause schwer kranke oder pflegebedürftige Angehörige sind).

Reisegepäckversicherung

Diese ist optional und hängt natürlich davon ab, was Sie in Ihrem Reisegepäck mit sich führen. Handelt es sich um Kleidung, die einfach neu zu beschaffen ist, ist diese Versicherung sicher nicht wichtig. Wenn Sie allerdings teure Kleidung oder eine spezielle Ausrüstung (zum Beispiel eine Golf- oder Tauchausrüstung) mit sich führen, ist diese sehr zu empfehlen. Sie springt ein, wenn Ihr Gepäck verloren geht, beschädigt oder zerstört wird. Allerdings sind bestimmte Reisearten von der Versicherung ausgeschlossen. Andererseits ist es unter Umständen möglich, spezielle Ausrüstungen über Ihre Hausratversicherung mit zu versichern. Auskunft darüber erteilt Ihnen Ihre Versicherungsgesellschaft.

Reiseunfallversicherung

Eine sinnvolle Ergänzung zur Auslandsreisekrankenversicherung. Sie sichert vor den finanziellen Folgen eines Unfalls während der Reise ab. Sie sollten sich allerdings erkundigen, ob nicht Ihre “normale” Unfallversicherung dergleichen ebenfalls abdeckt. Es gibt Versicherungen, die Auslandsaufenthalte mit einschließen und solche, die diese ausdrücklich ausschließen. Bei letzterem Fall kommen Sie nicht umhin, eine Reiseunfallversicherung abzuschließen. Achtung! Bedenken Sie, dass Ihre Unfallversicherung Leistungen für Unfälle, die beim Ausüben gewisser Sportarten passieren, ausschließen kann. Ist das der Fall, sollten Sie sich nach einer zusätzlichen Versicherung umsehen. Immerhin ist der Urlaub auch die Zeit, in der man mal was Neues ausprobiert.

Spezielle Versicherungen

Falls Sie im Urlaub eine spezielle Sportart betreiben wollen, müssen Sie darauf achten, ob Sie für diese nicht eine spezielle Versicherung brauchen. Beispielsweise wird die Behandlung in einer Druckkammer nach einem Tauchunfall nicht von einer “normalen” Reiseunfallversicherung abgedeckt, wird aber auch sehr schnell sehr teuer. Informationen über spezielle Versicherungen erhalten Sie bei Nachfragen bei der Versicherungsgesellschaft oder bei einem entsprechenden Sportverband.


Die Europäische Reiseversicherung