Natürlich hofft man immer, dass auch im Urlaub nichts passiert – aber was ist, wenn doch was passiert? Das kann unter Umständen sehr teuer werden. Selbst wenn es sich nur um eine leichte Erkrankung handelt, wegen derer Sie einmal kurz beim Arzt waren, kann es nach dem Urlaub ein Kampf werden, die Arztrechnung von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Falls die Kasse überhaupt etwas ersetzt. Es gibt Versicherungen, die sind notwendig, andere sind optional. Eine kleine Entscheidungshilfe:

Auslandsreisekrankenversicherung

Ein absolutes “Muss”! Wie bereits erwähnt kann eine Erkrankung im Ausland sehr teuer werden, vor allem, wenn ein Rücktransport in die Heimat fällig wird. Ein Flug mit einem Ambulanzflugzeug geht von den Kosten her auf jeden Fall in den fünfstelligen Euro-Bereich. Informieren Sie sich genau, welche Leistungen die Versicherung anbietet. Ideal ist eine Versicherung, die eine internationale Notfall-Hotline anbietet, bei der Sie sich jederzeit erkundigen können oder – wenn es denn passiert ist – einen Notfall melden.

Reiserücktrittskostenversicherung / Reiseabbruchversicherung

Diese ist optional. Sie sollten sich sehr genau informieren, wann die Versicherung einspringt und wann nicht. Generell sollte eine “Reiserücktrittskostenversicherung” einspringen, wenn man aus wichtigen Gründen einen Urlaub nicht antreten kann. Allerdings gab es auch schon Fälle, die nicht anerkannt wurden. So verweigerte eine Versicherung einem Mann eine Zahlung, der seine Reise absagen musste, weil ihm sein Arbeitgeber mit Kündigung drohte, würde er den Urlaub antreten. Der potentielle Verlust des Arbeitsplatzes war in dem Fall offenbar nicht genug, um in Leistung zu treten.
Die “Reiseabbruchversicherung” ist zum Teil eine Ergänzung zur Reisekrankenversicherung, denn Sie erstattet gewisse Kosten, wenn man den Urlaub krankheitsbedingt abbrechen muss. Sie springt aber auch ein, wenn man aufgrund eines Notfalls zurück in die Heimat muss. Von daher ist sie besonders geeignet für Reisende, die damit rechnen müssen, dass ein solcher Notfall eintritt (etwa wenn zu Hause schwer kranke oder pflegebedürftige Angehörige sind).

Reisegepäckversicherung

Diese ist optional und hängt natürlich davon ab, was Sie in Ihrem Reisegepäck mit sich führen. Handelt es sich um Kleidung, die einfach neu zu beschaffen ist, ist diese Versicherung sicher nicht wichtig. Wenn Sie allerdings teure Kleidung oder eine spezielle Ausrüstung (zum Beispiel eine Golf- oder Tauchausrüstung) mit sich führen, ist diese sehr zu empfehlen. Sie springt ein, wenn Ihr Gepäck verloren geht, beschädigt oder zerstört wird. Allerdings sind bestimmte Reisearten von der Versicherung ausgeschlossen. Andererseits ist es unter Umständen möglich, spezielle Ausrüstungen über Ihre Hausratversicherung mit zu versichern. Auskunft darüber erteilt Ihnen Ihre Versicherungsgesellschaft.

Reiseunfallversicherung

Eine sinnvolle Ergänzung zur Auslandsreisekrankenversicherung. Sie sichert vor den finanziellen Folgen eines Unfalls während der Reise ab. Sie sollten sich allerdings erkundigen, ob nicht Ihre “normale” Unfallversicherung dergleichen ebenfalls abdeckt. Es gibt Versicherungen, die Auslandsaufenthalte mit einschließen und solche, die diese ausdrücklich ausschließen. Bei letzterem Fall kommen Sie nicht umhin, eine Reiseunfallversicherung abzuschließen. Achtung! Bedenken Sie, dass Ihre Unfallversicherung Leistungen für Unfälle, die beim Ausüben gewisser Sportarten passieren, ausschließen kann. Ist das der Fall, sollten Sie sich nach einer zusätzlichen Versicherung umsehen. Immerhin ist der Urlaub auch die Zeit, in der man mal was Neues ausprobiert.

Spezielle Versicherungen

Falls Sie im Urlaub eine spezielle Sportart betreiben wollen, müssen Sie darauf achten, ob Sie für diese nicht eine spezielle Versicherung brauchen. Beispielsweise wird die Behandlung in einer Druckkammer nach einem Tauchunfall nicht von einer “normalen” Reiseunfallversicherung abgedeckt, wird aber auch sehr schnell sehr teuer. Informationen über spezielle Versicherungen erhalten Sie bei Nachfragen bei der Versicherungsgesellschaft oder bei einem entsprechenden Sportverband.


Die Europäische Reiseversicherung