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Kategorie: Reisezwischenfälle (Seite 3 von 3)

Noch so eine Sache, die man sich nicht wünscht, die aber durchaus passieren kann: ein Reisezwischenfall. Nun gilt natürlich auch hier das Gebot der Vorsorge, damit man nicht in eine der Situationen kommt, von denen hier berichtet wird.

Reise- und Sicherheitshinweise: Iran

In Teheran und anderen iranischen Städten ist es unmittelbar nach Verkündung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses der Präsidentschaftswahlen vom 12.06.2009 zu Protestkundgebungen von Anhängern der unterlegenen Kandidaten gekommen, die vielfach unter Anwendung von Gewalt aufgelöst wurden. Die Proteste halten trotz Verboten an. Es liegen Berichte über Übergriffe von Polizei und paramilitärischen Milizen auch auf Unbeteiligte vor. Deutschen, die sich in Iran aufhalten, wird empfohlen, inbesondere in den späten Nachmittags- und Nachtstunden größere Menschenansammlungen zu meiden und Begegnungen mit Sicherheitskräften aus dem Wege zu gehen.

Trotzdem hat das Auswärtige Amt zum aktuellen Zeitpunkt (noch) keine Reisewarnung ausgesprochen. Auch im Iran ist es zu mehreren Attentaten mit Toten und Verletzten gekommen. Dabei wurden allerdings nicht Ausländer angegriffen. Von nicht notwendigen Individualreisen in die Kurdengebiete (Nordwest-Iran) wird dringend abgeraten, genauso wie davon abgeraten wird, auf dem Landweg nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen.

Es ist dringend zu beachten, dass ein Visum für den Aufenthalt im Iran vor Antritt der Reise bei der iranischen Auslangsvertretung beantragt werden sollte. Verstöße gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können sehr drastische Strafen nach sich ziehen, zum Teil mehrjährige Gefängnisaufenthalte. Deutsche Staatsangehörige können aber auch an den großen Flughäfen des Landes bei Einreise ein touristisches Visum erhalten, allerdings nur für eine Dauer bis zu sieben Tage. Das Auswärtige Amt weist besonders Geschäftsreisende darauf hin, dass es in den letzten Monaten immer wieder Beschwerden gegeben hat, dass von Einreisenden entgegen anders lautender Zusagen verlangt wurde, eine Einladung oder eine Buchungsbestätigung von einem Hotel vorzulegen. Teilweise wurde hier bei Nichtvorlage des entsprechenden Schreibens den Reisenden die Einreise verweigert.

Detailierte Sicherheitshinweise und Angaben zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erfahren Sie auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amtes über den Irak. Klicken Sie dazu hier!

Bitte beachten Sie, dass wir für diese Hinweise in Bezug auf Richtigkeit und Aktualität sowie Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen können. Informieren Sie sich unbedingt noch aus anderen, offiziellen Quellen, sollten Sie eine Reise in den Iran planen, im Zweifelsfall in der diplomatischen Niederlassung in Berlin.

Sicherheitshinweise und Teilreisewarnung: Jemen

Aus aktuellem Anlass gibt das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland für den Jemen folgende Sicherheitshinweise heraus und spricht eine Teilreisewarnung aus:

  • Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Jemen abgeraten.
  • Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
  • Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
  • Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Es muss davon ausgegangen werden, dass drei Frauen aus dieser Gruppe brutal ermordet wurden. Über das Schicksal der übrigen Gruppenmitglieder und die Täter ist derzeit nichts bekannt.
  • Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
  • Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
  • Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
  • Die von Somalia ausgehende Gefahr von Piratenüberfällen erstreckt sich auch auf die Gewässer vor der Küste Jemens. Schiffsreisende werden um besondere Aufmerksamkeit gebeten. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”. Aktuelle Informationen gewährt das IMB Piracy Reporting Centre auf der Website www.icc-ccs.org

Genauere und aktuelle Informationen über die Situation und die Reisewarnungen erfahren Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über den Jemen (klicken Sie hier). Bitte informieren Sie sich vor Antritt einer Reise in die Region noch aus anderen Quellen über die genaue Lage. Die Betreiber des EP-Blog können keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit für die Angaben in diesem Bericht übernehmen, und auch keine Haftung für eventuell eintretende Schäden.

Reisewarnungen: Was ist mit Krisengebieten?

Immer noch gibt es unter den deutschen Touristen Vewirrung über den Unterschied zwischen “Reisewarnungen” und “Reise- und Sicherheitshinweisen” und was welche Konsequenzen hat. Wir haben vor, in Zukunft – soweit keine Artikelreihe dem entgegen steht – den Freitag zum Tag für die Reisehinweise zu machen. Wir wollen uns dabei an aktuellen Ereignissen orientieren, soweit das möglich und nötig ist. Deswegen heute nochmal der Hinweis darauf, was genau eine Reisewarnung ist, was ein Reisehinweis und was ein Sicherheitshinweis, und was daraus folgt.

Was ist denn mit Krisengebieten? Kann man denn überall hinfahren? Die Antwort lautet wie die vom berühmten “Radio Eriwan”: Im Prinzip ja. Natürlich, wenn Sie eine Hinreise organisiert bekommen, dürfen Sie theoretisch überall hinfahren. Nur die Frage ist, ob sie dort auch ankommen. Eine Reisewarnung ist grundsätzlich kein Verbot, ein bestimmtes Ziel anzusteuern. Nur erklärt Ihnen die Reisewarnung sehr drastisch, was Ihnen passieren kann, wenn Sie diese nicht beachten. Und sollte Ihnen etwas passieren, sind Sie für die Konsequenzen letztlich selbst verantwortlich. Zwar wird man Ihnen von offizieller Seite aus auch helfen, aber Sie erhalten dann eine Rechnung für die Bemühungen, zum Beispiel, wenn Sie entführt wurden und ein Unterhändler für Ihre Freiheit verhandelt hat.

Wann berechtigt eine Reisewarnung zum kostenlosen Stornieren oder Umbuchen einer Reise? Grundsätzlich berechtigt eine Reisewarnung eigentlich nur auf Umwegen zur kostenlosen Stornierung oder Umbuchung, nämlich weil die Ereignisse, die zum Aussprechen der Reisewarnung führen, von Gerichten als “höhere Gewalt” anerkannt werden, die ein Reisender nicht zu verantworten hat. Und das gilt nur dann, wenn die Reisewarnung zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bestanden hat. Buchen Sie einen Urlaub in einem Gebiet, für das bereits eine Reisewarnung besteht, wird davon ausgegangen, dass Sie sich informiert haben. Ein nachträgliches Berufen auf die Reisewarnung ist dann nicht möglich, respektive, Sie können es versuchen, aber ob sich Ihr Veranstalter darauf einlässt, bleibt ihm überlassen. Aber Vorsicht: Auch wenn eine Reisewarnung nach ihrer Buchung ausgesprochen wird, kann es sein, dass sich ein Reiseveranstalter querstellt. Dann müssen Sie Ihre Ansprüche auf dem rechtlichen Weg geltend machen.

Was muss ich machen, wenn während meines Urlaubs ein Fall eintritt, der das Auswärtige Amt dazu veranlasst, für mein Reiseziel eine Reisewarnung auszusprechen, während ich dort bin? Eine Reisewarnung ist nicht nur eine Warnung davor, in ein Land oder Gebiet nicht einzureisen, es ist gleichzeitig auch noch eine Aufforderung an alle dort befindlichen deutschen Staatsbürger, unverzüglich auszureisen. Nehmen Sie in dem Fall Kontakt mit der jeweiligen Niederlassung der Bundesrepublik Deutschland auf. Dort kann man Ihnen weiterhelfen.

Wann wird überhaupt eine Reisewarnung ausgesprochen? In besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei Kriegen, großen Naturkatastrophen, Unruhen oder wenn das Auswärtige Amt der Ansicht ist, die Behörden und Staatskräfte vor Ort sind nicht in der Lage, für die Sicherheit ausländischer Besucher zu garantieren. Konkrete Reisewarnungen bestehen zum Beispiel für den Irak und Afghanistan; für den Iran als Nachbarland des Irak gelten nur Sicherheitshinweise.

Welche Konsequenz haben Sicherheitshinweise für die Buchung meiner Reise? Kurz gesagt: Keine. Ein Reiseveranstalter ist nicht gezwungen, aufgrund eines Reise- oder Sicherheitshinweises eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung einer Reise anzubieten, die Gerichte erkennen das auch nicht als “höhere Gewalt” an. Sicherheitshinweise sind zumeist auf Örtlichkeiten oder Situationen beschränkt.

Was genau ist eine Teilreisewarnung? Das bedeutet, dass nicht grundsätzlich vor der Reise in ein bestimmtes Land gewarnt wird, aber davor, bestimmte Regionen dieses Landes zu besuchen. So ein Fall ist beispielsweise Pakistan. Es wird nicht grundsätzlich vor Reisen nach Pakistan gewarnt, aber vor Reisen in das Grenzgebiet zu Afghanistan, wo eine erhöhte Entführungsgefahr besteht.

Welcher Quelle ist für eine Reisewarnung oder für Sicherheitshinweise zu vertrauen? Grundsätzlich ist als Quelle nur dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland zu vertrauen. Wenn Sie irgendwo (auch in diesem Blog) lesen, dass es für ihr mögliches Reiseziel Hinweise oder Warnungen gibt, sollten Sie das unbedingt mit den offiziellen Informationen des Auswärtigen Amtes abgleichen. Das können Sie auf der Länderinfoseite der Internetpräsenz machen oder indem Sie Kontakt mit dem Amt aufnehmen (Kontaktinformationen hier). Im Notfall ist zudem das Auswärtige Amt unter einer Notrufnummer zu erreichen. Diese erfahren Sie ebenfalls auf der Webseite.

Reisezwischenfälle

Noch so eine Sache, die man sich nicht wünscht, die aber durchaus passieren kann: ein Reisezwischenfall. Nun gilt natürlich auch hier das Gebot der Vorsorge, damit man nach Möglichkeit nicht in folgende Situationen kommt:

Das kommt vor allem zustande, wenn man sich mit den Gepflogenheiten des Urlaubslandes nicht auskennt. Oder wenn man die Gesetzeshüter vor Ort für blöd hält und sich Dinge rausnimmt, die man sich zu Hause nicht rausnehmen würde. Das sollte man nicht machen, man könnte sonst eines Besseren belehrt werden.

Absolute Extremsituationen in jedem Urlaub, die man niemandem wünscht. Aber sie kommen vor, je nach Reiseland mehr oder weniger häufig. Daher ist es so wichtig, auf die Reisewarnungen zu achten.

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