Reisen, Erlebnisse und die vielen sehenswerten Orte auf unserem Planeten.

Schlagwort: Unfälle

Was für Krankheiten gilt, das gilt natürlich auch für Unfälle, die im Urlaub genauso wie zu Hause passieren können. Hier ein paar Worte zur Vorbeugung und was man tun kann, wenn’s passiert ist.

Reiserecht: Gut versichert in den Urlaub

(djd/pt). In der Urlaubsvorfreude denkt niemand gern an Diebstahl, Unfälle oder Krankheiten. Doch nur wer sich rechtzeitig um die nötigen Versicherungen kümmert, kann wirklich ruhigen Gewissens in die schönste Zeit des Jahres starten. “Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung kostet nur ein paar Euro und kann immens wichtig werden”, weiß Ralph Michaelsen, Experte beim Portal www.reisen.de. “Wenn eine Reise aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder eines anderen Hindernisses nicht angetreten werden kann, wäre das dafür bezahlte Geld ohne diese Versicherung verloren.”

Auch anfallende Stornokosten können demnach von der Reiserücktrittskosten-Versicherung übernommen werden. “Eine Auslandsreise-Krankenversicherung gehört auf jeden Fall auch in den Koffer”, rät Ralph Michaelsen. Selbst in der Europäischen Union oder in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, sei die “normale” Krankenversicherungskarte nur bei stationären und ambulanten Notfallbehandlungen direkt vor Ort nützlich. Ein teurer Rücktransport müsste ohne die Auslandsreise-Krankenversicherung aber in den meisten Fällen selbst gezahlt werden.

 

Quelle: djd/thx/www.reisen.de

Trekking – Abenteuer in der Natur: Was tun, wenn die Muskulatur streikt?

Um Muskelverletzungen vorzubeugen, sollte man sich vor dem Sport gut aufwärmen. Foto: djd/Traumeel

Um Muskelverletzungen vorzubeugen, sollte man sich vor dem Sport gut aufwärmen. Foto: djd/Traumeel

(djd/pt). Wandern klingt für viele irgendwie veraltet. Denn mit dem Begriff werden gern kernige Mittfünfziger verbunden, die gemächlich Bergpfade entlang schreiten, einen Gamsbart am Hut und den Wanderstock in der Hand. Ganz anders verhält es sich mit dem Wort “Trekking”. Laut Wikipedia ist damit “das Zurücklegen einer längeren Strecke mit Gepäck über einen längeren Zeitraum und unter weitgehendem Verzicht auf vorhandene Infrastruktur” gemeint – also an seine persönlichen Grenzen zu gehen, jenseits von Wanderweg und Co.

Untrainierte riskieren Schmerzen

Ausgerüstet mit guten Trekkingschuhen, funktionaler Kleidung und Teleskopstöcken stürzen sich aber häufig auch Untrainierte ins Vergnügen. Doch wer nicht auf seinen Körper achtet, muss das Outdoor-Vergnügen nicht selten mit Schmerzen bezahlen. Ein scharfes Stechen in den Waden oder verhärtete Muskeln in den Oberschenkeln bereiten der sportlichen Betätigung ein jähes Ende. Die Ursache kann eine Überdehnung der Muskelfasern bis hin zu einem Muskelfaserriss sein. Nicht in jedem Fall muss die Trekkingtour abgebrochen werden. Besonders günstig auf den Heilungsverlauf von Muskelverletzungen kann sich der Einsatz von natürlichen Komplexmitteln wie etwa Traumeel S auswirken – so die Empfehlung führender Sportmediziner und Mannschaftsärzte aus verschiedenen Disziplinen jüngst beim Steinbach-Talk 2011.

Muskelverhärtungen lassen sich gut behandeln

Darüber hinaus sorgen bei Muskelverhärtungen eine sanfte Dehnung, milde Wärme und ein Anpassen der Belastung für Besserung. Um Muskelschmerzen von vornherein zu vermeiden, sollten Anfänger auf die Signale ihres Körpers achten. Übertrieben lange Touren, zu steile Anstiege und zu wenige Pausen lassen die Muskeln schnell ermüden. Auch beim Trekking gilt: Aufwärmen ist das A und O. Dazu etwa zehn Minuten locker gehen und danach die Hauptmuskeln einige Male dehnen, anspannen und wieder dehnen. So erhöhen sich die Gewebetemperatur und die Beweglichkeit des Laufapparates – das Verletzungsrisiko ist geringer.

Tipps zur Schuhwahl

In Trekkingschuhen ist man viele Stunden bis mehrere Tage unterwegs – deshalb auf eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit des Materials achten. Blasen, Hautabschürfungen, kalte Füße oder ein Sturz können den Trekkingspaß verleiden. Schuhe nicht morgens, sondern frühestens am Nachmittag kaufen – wenn die Füße leicht angeschwollen sind. Der Schuh sollte guten Halt geben, über den Knöchel reichen und eine rutschfeste Sohle haben. Je fester diese ist, desto weniger drückt sich der steinige Untergrund in die Fußsohle. Vorm Kauf mindestens zehn Minuten darin laufen.

Quelle: djd/Traumeel

Zum Tag der Verkehrssicherheit: Was tun, wenn es gekracht hat?

Aufgepasst, sonst geht's ans Geld: Nach einem Unfall ist es wichtig, sich richtig zu verhalten. Unfälle, die man verursacht oder mitverursacht hat, sollten sofort der Versicherung gemeldet werden. Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen

Aufgepasst, sonst geht's ans Geld: Nach einem Unfall ist es wichtig, sich richtig zu verhalten. Unfälle, die man verursacht oder mitverursacht hat, sollten sofort der Versicherung gemeldet werden. Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen

Tipps und Broschüre: Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall

(djd/pt). Unter dem Dach des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) findet am heutigen 18. Juni 2011 von Flensburg bis Berchtesgaden der siebte „Tag der Verkehrssicherheit“ statt. Ziel des Tages ist es, das Thema Unfallprävention auf breiter Ebene zu präsentieren und zu zeigen, dass jeder dazu beitragen kann, die Unfallzahlen zu senken. Doch was tun, wenn es im Straßenverkehr bereits gekracht hat? Die ersten Schritte nach einem Verkehrsunfall haben die meisten noch parat: Unfallstelle mit Warnblinklicht und Warndreieck absichern, nach Verletzungen schauen und gegebenenfalls die Polizei verständigen.

Kühlen Kopf bewahren

Damit der Schaden später auch sachgerecht reguliert werden kann, ist die Bestandsaufnahme gleich am Unfallort wichtig. “Beteiligte Fahrzeuge und äußere Umstände sollten möglichst mit Skizzen und Fotos dokumentiert werden”, sagt Edgar Schmitt von den Ergo Direkt Versicherungen. “Unfallspuren sind Beweismittel, deshalb dürfen sie nicht beseitigt werden, ehe die notwendigen Feststellungen getroffen sind.” Bei größeren Schäden übernimmt dies die Polizei, bei Bagatellschäden sind die Unfallgegner selbst dafür verantwortlich. Wichtig: “Geben Sie kein pauschales Schuldanerkenntnis ab, es genügt, den Sachverhalt aufzuschreiben”, rät Schmitt. “Verwenden Sie hierfür den Vordruck Verkehrsunfallbericht. Den gibt Ihnen gerne Ihr Versicherer.”

Bei Unfällen mit Verletzten und erheblichem Sachschaden sollte immer die Polizei gerufen werden. Zweckmäßig ist dies auch, wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt oder wenn an dem Unfall Personen beteiligt sind, die im Ausland wohnen. Falls den Unfallbeteiligten Angaben über die eigene Versicherung oder die des Unfallgegners fehlen, erhält man diese über den Zentralruf der Autoversicherer (Telefon 0180-25026).

Angemessene Zeit warten

Ist niemand an der Unfallstelle zu sehen, weil man etwa gegen ein geparktes Auto gestoßen ist, muss man in jedem Fall eine angemessene Zeit warten. Wie lange, hängt von den Umständen (Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls) ab. Kommt in dieser Zeit niemand, so darf man sich entfernen, man muss aber Namen und Anschrift am Unfallort hinterlassen. Außerdem muss man dem anderen Unfallbeteiligten und Geschädigten oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle unverzüglich melden, dass man am Unfall beteiligt war.

Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einer zwölfseitigen Broschüre alle Verhaltensregeln nach einem Unfall zusammengefasst. Unter www.justiz.nrw.de besteht die Möglichkeit zum kostenlosen Download.

Schwere des Unfalls ist entscheidend

  • Bei schweren Unfällen ist die Unfallstelle zunächst abzusichern. Die Unfallfahrzeuge sollten bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden.
  • Anders ist die Situation bei Unfällen mit geringfügigen Sachschäden. Hier müssen die Beteiligten die Fahrbahn möglichst rasch räumen, um den Verkehr nicht unnötig zu behindern. Es besteht sonst die Gefahr weiterer Unfälle.
  • Namen und Anschrift von Zeugen sollten notiert werden, gegebenenfalls auch die Kfz-Kennzeichen Dritter, die den Unfall beobachtet haben.

Aktuelle Informationen zum „Tag der Verkehrssicherheit“, Checklisten und ein Downloadbereich sind unter www.tag-der-verkehrssicherheit.de zu finden.

Quelle: djd/Ergo Direkt Versicherungen (www.ergodirekt.de) und Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (www.dvr.de)

Unfälle im Urlaub

Bei einem Unfall im Urlaub spielt mehr als alles andere die Vorsorge eine wichtige Rolle. Wer nicht vor seinem Urlaub die entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, kann im wahrsten Sinne des Wortes sein blaues Wunder erleben, wenn es um die Kosten geht.

Ist ein Unfall passiert, muss man zuallererst die Hilfe vor Ort in Form eines Arztes oder Krankenhauses annehmen. Viele Reiseversicherungen halten eine Notfallnummer bereit, die man im Unglücksfall 24 Stunden am Tag erreicht, und die einem helfen. Man bekommt gesagt, was als nächstes passiert und was getan werden muss, um Ansprüche zu stellen.

Dummerweise ist es in manchen Ländern erforderlich, den Rechnungsbetrag für die Behandlung erstmal aus der Reisekasse vorzustrecken. Und obwohl innerhalb der Europäischen Union die Krankenversicherungskarte gilt, hört man auch hier immer wieder von Ländern wie Österreich, in denen von Ausländern eine Zahlung verlangt wird. Wichtig ist: Unterschreiben Sie keine Erklärung, mit der Sie quasi zum Privatpatient gemacht werden. Das führt zu teureren Behandlungskosten, die nicht immer voll erstattet werden.

Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Krankenkasse. Diese kann Ihnen wichtige spezifische Informationen zu Ihrem Reiseland geben. Und erkundigen Sie sich rechtzeitig, falls Sie vor dem Urlaub noch einige Dinge erledigen müssen und Sie noch Zeit haben.



Die Europäische Reiseversicherung