Im Winter ohne zugelassene winterliche Bereifung unterwegs zu sein, kann für den Fahrer und den Fahrzeughalter teuer werden. Foto: djd/Continental

Im Winter ohne zugelassene winterliche Bereifung unterwegs zu sein, kann für den Fahrer und den Fahrzeughalter teuer werden.
Foto: djd/Continental

(djd). Bereits seit einigen Jahren herrscht auch in Deutschland Winterreifenpflicht: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerbereifung unterwegs ist, der muss mit einem Bußgeld rechnen und kann zusätzlich einen Punkt in Flensburg kassieren. Galt dies bisher nur für den Fahrer, der erwischt wurde, so droht künftig auch dem Fahrzeughalter ein Bußgeld von 75 Euro. Und zwar unabhängig davon, ob er selbst am Steuer saß oder das Auto einem anderen Fahrer überlassen hat.

Mit der “O bis O”-Regel auf der sicheren Seite

Doch wie genau sieht die aktuelle Gesetzeslage eigentlich aus? “Zeitliche Vorgaben, von wann bis wann Winterreifen aufgezogen sein müssen, macht der Gesetzgeber nicht”, erklärt Klaus Engelhart, Pressesprecher des Reifenherstellers Continental. “Im Gesetz ist winterliche Bereifung aber bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben”, so Engelhart. Sinnvoll sei es daher, wenn man sich an die “O bis O”-Regel halte – also von Oktober bis Ostern auf Winterreifen unterwegs ist. Denn in dieser Zeit sei fast überall in Deutschland, zumindest vorübergehend, mit den im Gesetz definierten Witterungssituationen zu rechnen. Weiters ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Nach Empfehlungen des ADAC und vieler Hersteller sollten es aber mindestens vier Millimeter sein. “Darunter lässt der Grip zum Beispiel auf Schnee bereits zu wünschen übrig”, erläutert Engelhart. Wer im Winter nach Österreich fahren will, muss sich ohnehin an diese Mindestprofiltiefe halten – unter der Vier-Millimeter-Grenze gelten Winterreifen dort als Sommerreifen und sind auf winterlichen Straßen nicht zugelassen.

Vollwertige Winterreifen tragen das Alpine-Symbol auf der Reifenflanke. Foto: djd/Continental

Vollwertige Winterreifen tragen das Alpine-Symbol auf der Reifenflanke.
Foto: djd/Continental

Symbole auf der Reifenflanke beachten

Erkennbar sind im Winter zugelassene Reifen an Symbolen auf der Reifenflanke. Bisher genügte die “M+S”-Kennzeichnung für die Zulassung bei winterlichen Straßenverhältnissen. Sie steht für “Mud and Snow”, also Matsch und Schnee. Übergangsweise dürfen nur mit M+S gekennzeichnete Reifen bis Ende September 2024 weiter genutzt werden. Ab Ende 2017 gelten nur noch Pneus mit dem Alpine-Symbol – Bergpiktogramm mit Schneeflocke – als echte Winterbereifung. Künftig müssen die Hersteller bei definierten Tests im Kraftfahrtbundesamt nachweisen, dass sie definierte Anforderungen an das Traktions-, Brems- und Beschleunigungsverhalten auf Schnee erfüllen. Erst dann gelten sie als echte Winterreifen und bekommen die Zulassung, das Alpine-Symbol zu tragen.

Winterunfall auf Sommerreifen: Zahlt die Versicherung?

Zahlt die Kfz-Versicherung, wenn es im Winter mit Sommerreifen zu einem Unfall kommt? “Jein”, sagt Klaus Engelhart, Pressesprecher bei Continental Reifen. Den Schaden des Opfers reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Ist ihm jedoch grobe Fahrlässigkeit nachweisbar, dann kann ihn die Versicherung danach in Regress nehmen. Und bei Schäden am eigenen Fahrzeug kann es passieren, dass die Kasko nur teilweise die Kosten übernimmt. Risiken gibt es auch für das Unfallopfer: Ist sein Bremsweg durch Sommerreifen zu lang, zahlt die Versicherung den Schaden unter Umständen ebenfalls nur teilweise. Wenn es bei Personenschäden um Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht, können die Folgen dramatisch sein.